Verbindungslehrer/-in
Der Verbindungslehrer ist, gemeinsam mit den Klassensprechern und dem Schulsprecherteam, Ideengeber der SMV.
Einsetzung und Dauer der Funktion
Jeder Schülerrat einer Schule hat das Recht sich aus der Lehrerschaft einen Lehrer oder eine Lehrerin als Verbindungslehrer/in zu wählen.
Die Kolleginnen und Kollegen, die zur Verfügung stehen, stellen sich den Klassensprechern innerhalb einer SMV- Sitzung vor. In einer geheimen Wahl werden ein Verbindungslehrer und ein Stellvertreter gewählt.
Die Amtszeit dauert zwei Schuljahre. Eine Abwahl in dieser Zeit ist nicht möglich.
Verbindungslehrer im aktuellen Schuljahr
Herr Port
Verantwortlichkeiten und Aufgaben
Die Verbindungslehrer
... sollen von allen am Schulleben Beteiligten tatkräftig unterstützt werden.
... beraten die SMV und unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
... beraten und informieren die Schüler bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in rechtlichen Fragen (z.B. Schulgesetz,
SMV-Verordnung, Notenverordnung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen).
... sollten, falls nötig, Schülerratssitzungen vorbereiten helfen und an ihnen beratend teilnehmen.
... sind bei allen Veranstaltungen der SMV rechtzeitig zu unterrichten.
... unterstützen die SMV bei der Planung, Genehmigung und Organisation von Veranstaltungen (auch bei
versicherungsrechtlichen Fragen, der GEMA, des Jugendschutzes, der Finanzierung und Kassenführung).
... unterstützen die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Klassensprecher und Schülersprecher.
Quelle und weitere Informationen:
www.smv.bw.schule.de/smv-texte/Verbindungslehrer.pdf