Aufgaben der Lehrkräfte

„Die Landesverfassung und das Schulgesetz erteilen den Schulen den Auftrag: ‚...die Kinder auf der Grundlage christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte' zu erziehen."1

Für diesen Bildungs- und Erziehungsauftrag  sind unsere Lehrerinnen und Lehrer ausgebildete Fachleute. Sie vermitteln und erarbeiten mit unseren Schülern grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen, die es dem Einzelnen ermöglichen soll, selbstständig den Prozess des „lebenslangen Lernens" zu meistern.

Die Bildungs- und Erziehungsarbeit besteht entsprechend dem aktuellen Bildungsplan für die Realschule2 neben der verbindlichen Erarbeitung fachspezifischer Kompetenzen und Inhalte vorwiegend darin, SchülerInnen

 

  • die Kenntnisse zu erschließen, die zum Verstehen der Welt notwendig sind,
  • zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben, Pflichten und Rechte als Bürgerinnen und Bürger anzuleiten,
  • in der Urteilsfähigkeit zu üben, die die veränderlichen, komplexen und abstrakten Sachverhalte unseres Lebens fordern,
  • zu fordern und fördern, für ihre individuellen Lebensbedingungen und Lernmöglichkeiten Interesse zu entwickeln, sowie sie Freude am Lernen und an guter Leistung empfinden zu lassen.

 

Je mehr unsere Schule eine gemeinsame Identität entwickelt und fördert, umso besser gelingen diese Lehr- und Lernprozesse.

Je enger die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus gestaltet wird und diese auch ihre Erziehungsaufgabe aktiv und verantwortungsvoll wahrnehmen („Erziehungspartnerschaft"), um so besser gelingen Erziehung und Persönlichkeitsbildung auch in unserer Schule.

 

1 Bildungsplan für die Realschule Lehrplanheft 3/2004 S.10

2 Bildungsplan für die Realschule Lehrplanheft 3/2004 S. 8

 

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