Beratungslehrer
Die Grundlage für eine Beratung in der Schule ist das in der Verfassung verbürgte Recht eines jeden Kindes auf eine ausreichende Bildungsberatung.
Die Aufgaben des Beratungslehrers nach §19 des Schulgesetzes:
(1) Schullaufbahnberatung
- Wechsel der Schulart
- Entscheidung über angestrebte Schulabschlüsse
- Entscheidung für Wahlpflichtfächer
- Weitere Bildungswege nach der Mittleren Reife
- Orientierung über das berufliche Schulwesen
(2) Beratung bei Schulschwierigkeiten
- Enge Kooperation mit allen am Schulleben beteiligten Personen und Institutionen
- Lern- und Leistungsstörungen
- Schul- und Prüfungsangst
- Probleme mit den Hausaufgaben
- Lernmotivation
- Konzentrationsstörungen (kein AD(H)S)
(3) Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Schulwesens
- Unterstützung der Schule in psychologisch-pädagogischen Fragen
- Mitglied im KIT
- Unterstützung der KL bei Konflikten in der Klasse, z.B. Mobbing
- Gesprächsführung bei schwierigen Gesprächen
- Weiterverweisen an außerschulische Institutionen (z.B. schulpsych. Beratungsstellen)
Ziel des Beratungsangebotes an der MPR
- Förderung des offenen und respektvoll-toleranten Umgangs miteinander (Leitbild)
- Gestaltungselement einer „menschlichen" Schule (Förderung der sozialen Kompetenz, Teamfähigkeit, die Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt rücken)
Unser Beratungslehrer: Herr Stäblein
Der Beratungslehrer ist durch die gesetzlichen Bestimmungen (vgl. Richtlinien zur Bildungsberatung, VwV vom 13.11.2000) zur Vertraulichkeit verpflichtet, d.h. er unterliegt in seiner Fallarbeit der gesetzlichen Schweigepflicht.
Sprechzeiten des Beratungslehrers